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01523 477 464 2 info@veranstaltungstechnik-hameln.de

I. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen VT-Hameln nachfolgend VT-HM genannt und seinen Vertragspartnern (Kunden). Diese AGBs gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Ausnahme:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich VT-HM diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.

II. Vertrag / Angebote

Verträge zwischen VT-HM und seinen Kunden entstehen durch
- Annahme eines schriftlichen Angebotes
- schriftlicher Vertrag
- das gesprochene Wort

Alle von VT-HM erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

III. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung der Buchung

Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:
Rücktritt bis 40 Tage vor der Veranstaltung: 25 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 10 Tage und weniger vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage

Ausnahmen:

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einer Buchung an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.

Ein Rücktritt seitens VT-HM ist nur möglich durch:
Technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod, höhere Gewalt. In diesem Falle wird sich VT-HM um Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart bemühen. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.


IV. Haftung

Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von VT-HM, die durch ihn selbst, Gäste oder Besucher seiner Veranstaltung entstehen.

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch VT-HM verursacht worden ist.

Sofern VT-HM durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.


V. Zahlungen

Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an VT-HM direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

  1. a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.
    b) Überweisung im Voraus auf ein von VT-HM genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang.

Nicht akzeptiert wird: (Euro)Schecks, Kreditkarten oder ähnliches.


VI. GEMA-Gebühren

Alle anfallenden Gebühren für die GEMA werden ausschließlich vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Dies gilt ausdrücklich auch für digitale und analoge Vervielfältigungen und Tonträger (PC, MD, CD, Cassette, usw).


VII. Auf- und Abbau der DJ-Anlage

Der Auf- und Abbau der DJ Anlage (Ton & Lichttechnik) erfolgt zeitnah vor und nach der Veranstaltung. Hierzu müssen die Räumlichkeiten bzw. der Veranstaltungsort für VT-HM zugänglich sein. Es ist der kürzeste Weg um das Equipment zu transportieren und aufzustellen frei zu halten. Treppen, Stufen oder sonstige Hindernisse sind im Vorfeld "vor Vertragsabschluss" mitzuteilen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, das ein genügend abgesicherter Stromanschluss: 2 x 220 V / je 16 A Schuko, sowie ausreichend sichere Stellfläche für das DJ-Equipment zur Verfügung steht. Der Stromanschluss muss ausschließlich für die Technische Anlage des DJ's/Künstlers zur Verfügung stehen. Es dürfen keine zusätzlichen Geräte wie z.B. Kühlgeräte, Zapfanlagen, Zeltbeleuchtungen, etc. an den gleichen Stromkreislauf angeschlossen werden.


VIII. Vorschriften

Der Veranstalter versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.


IX. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Hameln.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.